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Verbesserte Rechtsvorschriften zum digitalen Urheberrecht stärken europäische Kultur- und Kreativwirtschaft

In der Ära der digitalen Reproduktion ist die Kunst durch inadäquate Verträge, Piraterie, generative KI und Zugangsbegrenzungen bedroht. Im EU-finanzierten Projekt reCreating Europe erkundeten u. a. Forschende, Bibliotheken und Urheberrechtsfachleute ihre vielfältige Produktion sowie den inklusiven Zugang. Somit kann Europa das kulturelle und ökonomische Kraftzentrum der Kreativwirtschaft bleiben.

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Nur vier Jahre sind seit der Verabschiedung der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vergangen. Dennoch stellen neue Technologien wie die generative künstliche Intelligenz (KI) bereits neue Herausforderungen in Bezug darauf dar, wie die Rechte von Kunstschaffenden zu schützen sind und gleichzeitig digitale Werkzeuge weiterentwickelt werden können. Forschung ist notwendig, um einen neuen EU-Rechtsrahmen auszugestalten, der die digitale Kunst fördert und schützt.

„Wir haben es mit vier Schlüsselphänomenen zu tun, die wir angehen müssen“, sagt Caterina Sganga, Koordinatorin von reCreating Europe und außerordentliche Professorin für Rechtsvergleichung an der Sant’Anna School of Advanced Studies in Italien.

„Erstens sehen wir, dass das Urheberrechtsgesetz erhebliche Auswirkungen auf ein breites Spektrum von politischen Zielen, Interessen, Rechten und Freiheiten außerhalb seines Geltungsbereichs hat. Dann sehen wir, dass sein Versagen darin, gesellschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen, unweigerlich zu Bewältigungsstrategien auf Seiten des Konsums (Piraterie und Umgehung des Urheberrechts) und der Erschaffung von Kunst (technische Schutzmaßnahmen und Copyleft) führt.“

„Das dritte bzw. vierte Phänomen sind die großen Wissenslücken in Bezug auf kreative Prozesse und Konsumgewohnheiten sowie das geringe Bewusstsein der Interessengruppen für die Urheberrechtsgesetzgebung und ihre tatsächlichen Auswirkungen.“

Eine umfassende Erkundung

ReCreating Europe hat sich auf eine komplizierte Reise begeben, um diese Probleme mithilfe einer vielschichtigen Analyse anzugehen. Um die Wissenslücke zu schließen, führte das Team eine länderübergreifende Bestandsaufnahme der rechtlichen Maßnahmen durch, entwickelte innovative Methoden zur Messung der Auswirkungen des digitalen Binnenmarkts auf die Produktion und den Konsum von kulturellen und kreativen Gütern sowie nahm eine rechtliche, wirtschaftliche und technologische Bestandsaufnahme aller Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts vor.

„Wir wollten uns auf gegenwärtig vernachlässigte Phänomene konzentrieren“, erklärt Sganga. „Ein Beispiel sind die Bedürfnisse gefährdeter Gruppen in Bezug auf den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken und deren Wiederverwendung innerhalb der EU. Wir wollten die Hindernisse ermitteln, die ihren Zugang zu Wissen und kultureller Teilhabe beeinträchtigen.“

Sganga weist auf weitere Herausforderungen hin, denen sich in Nischen angesiedelte Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft wie Kreativzentren und gentrifizierte Stadtviertel gegenübersehen, sowie auf sogenannte „IP-negative Räume“, in denen der Schutz nicht routinemäßig auf kreative Leistungen wie beispielsweise von Köchinnen und Köchen kreierte Rezepte und Gerichte angewandt wird.

Forschung und Bestandsaufnahme konzentrierten sich auf fünf Interessengruppen: Endnutzende, Kultur- und Kulturerbeeinrichtungen, einzelne Verfassende und Kunstschaffende, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Vermittelnde.

„Wir haben zum Beispiel eine Umfrage bei Autorinnen und Autoren sowie Kunstschaffenden durchgeführt, die einen Überblick über ihre Erfahrungen mit der Digitalisierung einschließlich der Interaktionen mit Verlagen, Plattformen und Aggregatoren gibt. Unsere Ergebnisse stellen eine Entschlüsselung der Schichtung von Verträgen, Marktmacht und der Rolle neuer Technologien wie KI dar“, fügt Sganga hinzu.

Obwohl reCreating Europe bereits abgeschlossen wurde, bevor die generative KI in die Schlagzeilen geriet, wurde im Rahmen des Projekts unter anderem eine Bestandsaufnahme der legislativen Reaktionen auf den Schutz von KI-Ergebnissen mithilfe des Urheberrechts durchgeführt. Außerdem wurde untersucht, wie Verfassende und Kunstschaffende das Aufkommen der KI wahrnehmen.

Neue politische Instrumente

Insgesamt legt die umfassende projektinterne Forschung die Grundlage für ein solides politisches Rahmenwerk, das den Weg durch die komplexen Fragen des Urheberrechtsgesetzes und des Umgangs mit geistigem Eigentum weist.

Das Projektteam erarbeitete insgesamt fünf Pakete mit umfassenden politischen Empfehlungen, die sich mit Regelungslücken und Fallstricken befassen und die Bedürfnisse aller beteiligten Interessengruppen berücksichtigen. Die Empfehlungen werden außerdem in einer speziellen Broschüre, die an die betreffenden Verantwortlichen der Politik verteilt wird, ausführlich erläutert.

Für den KI-Bereich gibt reCreating Europe fünf zentrale Empfehlungen. Dazu zählen der Vorschlag, keine neuen Schutzregelungen für KI-Ergebnisse einzuführen, der Vorstoß, Kunstschaffenden Rechte zu gewähren, die über den urheberrechtlichen Status des dargebotenen Inhalts hinausgehen, und die Notwendigkeit, die Entwicklung von künstlerischen, geschäftlichen und vertraglichen Praktiken zu überwachen.

„Wir hoffen, dass unsere politischen Empfehlungen, die sich auf Datensätze, Berichte, Interviews und Umfrageergebnisse stützen, in naher Zukunft von der EU und in der nationalen Gesetzgebung genutzt werden. In der Zwischenzeit geben wir unser Bestes, um den Schwung von reCreating Europe in Form einer Reihe von Folgeaktivitäten auszunutzen“, so Sganga abschließend.

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Einzelheiten zum Projekt

Kurztitel des Projekts
reCreating Europe
Projekt-Nr.
870626
Projektkoordinator: Italien
Projektteilnehmer:
Dänemark
Estonia
Deutschland
Irland
Italien
Niederlande
Vereinigtes Königreich
Aufwand insgesamt
€ 3 087 928
EU-Beitrag
€ 3 087 928
Laufzeit
-

Siehe auch

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